Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBSHOP (B2C) 

Artikel 1 - Definitionen  

  1. CalmActiva (Calmactiva BV), mit Sitz in Amsterdam, Handelsregisternummer 91303230, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.  
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.  
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.  
  4. Mit der Vereinbarung ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.  

Artikel 2 - Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen  

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers. 
  2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.  

Artikel 3 - Zahlung  

  1. Der gesamte Kaufpreis wird immer sofort im Onlineshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
  2. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, ist er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.  
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Eintreibung vornehmen. Die Kosten im Zusammenhang mit dieser Eintreibung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß dem Beschluss über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.  
  4. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig. 
  5. Weigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.  

Artikel 4 - Angebote, Offerten und Preise  

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist zur Annahme genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser festgelegten Frist angenommen, verfällt das Angebot.  
  2. Die Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.  
  3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.  
  4.  Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen.  

Artikel 5 - Widerrufsrecht 

  1. Der Verbraucher hat das Recht, die Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt zu laufen, sobald die (gesamte) Bestellung vom Verbraucher erhalten wurde.  
  2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgefertigt oder nur kurz haltbar sind. 
  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses sofort nach Anfrage des Käufers dem Käufer zur Verfügung zu stellen.       
  4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es notwendig ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt behalten. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen und - sofern dies vernünftigerweise möglich ist - in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.  

Artikel 6 - Änderung des Vertrags 

  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an.  
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Der Verkäufer informiert den Käufer so schnell wie möglich darüber.  
  3.  Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber.  
  4. Wenn die Parteien einen festen Preis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.  
  5. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis von Umständen ist, die ihm zuzurechnen sind.  

Artikel 7 - Lieferung und Risikoübergang 

  1. Sobald die gekaufte Ware vom Käufer in Empfang genommen wird, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.  

Artikel 8 - Untersuchungen und Reklamationen 

  1.  Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab)lieferung, jedoch in jedem Fall innerhalb einer möglichst kurzen Frist zu (lassen) untersuchen. Dabei gehört es zu den Pflichten des Käufers zu überprüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest, ob die Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels)verkehr gelten.  
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Mängeln oder Verlust von gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich vom Käufer beim Verkäufer eingereicht werden. 
  3.  Bei einer begründeten Beschwerde innerhalb der festgelegten Frist hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, entweder neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für den Teil des Kaufpreises zu senden. 
  4.  Geringe und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Verarbeitung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.  
  5. Beschwerden bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören.  
  6. Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.  

Artikel 9 - Monster und Modelle 

  1. Wird dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder bereitgestellt, so wird vermutet, dass dies lediglich als Hinweis dient, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen wird.  
  2.  Bei Verträgen über eine Immobilie wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls als lediglich indikativ angesehen, ohne dass die zu liefernde Sache diesen entsprechen muss.  

Artikel 10 - Lieferung 

  1.  Die Lieferung erfolgt 'ab Werk/Geschäft/Lager'. Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer getragen werden.
  2.  Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Verkäufer oder dessen Beauftragten abzunehmen, oder zum Zeitpunkt, an dem ihm diese Waren gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
  3.  Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder nachlässig ist, Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.  
  4. Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5.   Wenn der Verkäufer die Daten des Käufers zur Durchführung des Vertrags benötigt, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder der Teillieferung kommt kein eigenständiger Wert zu. Der Verkäufer ist bei der Lieferung in Teilen berechtigt, diese Teile separat zu fakturieren.  

Artikel 11 - Höhere Gewalt 

  1. Kann der Verkäufer aufgrund von höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen, so ist er nicht haftbar für Schäden, die dem Käufer entstanden sind.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jede Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nicht berücksichtigen konnte und infolgedessen die normale Ausführung des Vertrags vernünftigerweise nicht vom Käufer verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfälle, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzungen, Streiks, Aussperrungen von Arbeitnehmern, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers. 
  3. Voorts verstehen die Parteien unter höherer Gewalt die Umstände, dass Zulieferunternehmen, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.  
  4. Wenn sich eine Situation wie oben beschrieben ergibt, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die in dem vorherigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise zu kündigen.
  5. Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen. 

Artikel 12 - Übertragung von Rechten 

  1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch.  

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht 

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer sich auf sein Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.  
  2. Wenn die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil dennoch geleistet ist. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall dem Verkäufer nicht angelastet werden. 
  3. Der Verkäufer ist nicht befugt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten. 
  4.  Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.  
  5. Wenn die Waren noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht gemäß Vereinbarung geleistet wurde, hat der Verkäufer das Recht auf Zurückbehaltung. Die Ware wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und gemäß Vereinbarung bezahlt hat.  
  6.  Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.  

Artikel 14 - Haftung  


  1. Jede Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages entstehen, ist stets auf den Betrag beschränkt, der in dem betreffenden Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der betreffenden Police erhöht. 
  2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Untergebenen resultieren. 

Artikel 15 - Beschwerdepflicht 

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die durchgeführten Arbeiten sofort dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde enthält eine so detaillierte Beschreibung des Mangels wie möglich, damit der Verkäufer angemessen darauf reagieren kann.
  2. Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen. 

Artikel 16 - Garantien 

  1. Wenn im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass das verkaufte Produkt dem Vertrag entspricht, dass es ohne Mängel funktioniert und dass es für die Verwendung geeignet ist, die der Käufer beabsichtigt. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt des verkauften Produkts durch den Käufer.  
  2. Die beabsichtigte Garantie dient dazu, zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung zu schaffen, dass die Folgen eines Verstoßes gegen eine Garantie stets vollständig zu Lasten und Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer in Bezug auf einen Verstoß gegen eine Garantie niemals auf Artikel 6:75 BGB berufen kann. Die Bestimmung im vorherigen Satz gilt auch, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch Durchführung von Untersuchungen hätte bekannt sein können.  
  3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel aufgrund unsachgemäßer oder unrechtmäßiger Verwendung entstanden ist oder wenn - ohne Zustimmung - der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen haben oder versucht haben vorzunehmen oder das Gekaufte für Zwecke verwendet haben, für die es nicht bestimmt ist.  
  4. Wenn die vom Verkäufer gewährte Garantie sich auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel bezieht, ist die Garantie auf die Garantie beschränkt, die von diesem Hersteller gewährt wird.  

Artikel 17 - Geistiges Eigentum 

  1. CalmActiva behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Design- und Modellrecht usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Mock-ups usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.  
  2. Der Kunde darf die genannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CalmActiva nicht kopieren, Dritten zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen. 

Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. CalmActiva ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.  
  2. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.  
  3. Grote inhaltliche Änderungen wird CalmActiva so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen. 
  4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen. 

Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht 

  1. Auf jede Vereinbarung zwischen den Parteien findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
  2. Das niederländische Gericht im Bezirk, in dem CalmActiva ansässig ist, ist ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme von etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. 
  4. Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unvermindert in Kraft.